Eine WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung) ist die technische, kaufmännische und organisatorische Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums in einem Gebäude mit mehreren Wohnungseigentümern. Der WEG-Verwalter wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt und kümmert sich um Aufgaben wie die Instandhaltung des Gebäudes, die Verwaltung der Finanzen der Gemeinschaft, die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und die Umsetzung von Beschlüssen.
Hauptaufgaben der WEG-Verwaltung:
Technische Verwaltung:
Dazu gehört die Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wie Treppenhäuser, Keller, Dachböden oder Gärten.
Wir übernehmen die Abwicklung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Übernahme und Koordination der Regulierung von Schadensfällen (Leitungswasserschäden etc.).
Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen mit dem Verwaltungsbeirat (sofern gewünscht).
Kaufmännische Verwaltung:
Das beinhaltet die Erstellung von Wirtschaftsplänen, die Erstellung der Hausgeldabrechnungen und die Verwaltung der Konten der Eigentümergemeinschaft.
Überwachung und Buchung von Hausgeldzahlungen und ggfs. Sonderumlagen sowie bei Erfordernis die Einleitung von Mahnverfahren.
Organisatorische und rechtliche Aufgaben:
Der Verwalter ist zuständig für die Organisation der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung, die Erstellung von Beschlussvorlagen und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse.
Wir vertreten die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich auch gegen einzelne Miteigentümer bei z. B. Hausgeldklagen.
Mietverwaltung bedeutet die Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Mietverwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer:innen gegenüber Mieter:innen und Dritten.
Hauptaufgaben der Mietverwaltung:
Kommunikation mit Mietern, Mietinkasso, Mietvertragsgestaltung, Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung, Kündigungsmanagement, Mietersuche (mit separatem Auftrag)
Eine Sondermietverwaltung, auch Sondereigentumsverwaltung genannt, ist die Verwaltung eines individuellen Sondereigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch einen externen Verwalter. Sie unterscheidet sich von der WEG-Verwaltung, die sich um das Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus und Dach kümmert. Die Sondermietverwaltung kümmert sich um alle mietrechtlichen und administrativen Aufgaben rund um die Eigentumswohnung, einschließlich Mietvertragsmanagement, Buchhaltung, Betriebskostenabrechnung, Mieterbetreuung und Instandhaltung des Sondereigentums.
Was ist Sondereigentum?
– ein Gebäude ist in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum aufgeteilt
– das Gemeinschaftseigentum sind gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Dach, Fassade, Treppenhaus oder Garten
– das Sondereigentum sind die jeweiligen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten selbst
Aufgaben einer Sondermietverwaltung:
Die genauen Aufgaben werden individuell vereinbart, umfassen aber typischerweise:
Mietvertragsmanagement:
Auswahl von Mietern, Durchführung von Neuvermietungen und Abwicklung von Wohnungsübergaben (nur mit separatem Auftrag)
Finanzverwaltung:
Überwachung von Mietzahlungseingängen, Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sowie Verwaltung der Mietkaution.
Mieterbetreuung:
Ansprechpartner für Mieter bei Fragen und Problemen, Bearbeitzng von Mängeln und Schäden.
Instandhaltung:
Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten innerhalb des Sondereigentums.
Korrespondenz:
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit Mietern, Eigentümern, Behörden und Handwerkern.
Wir arbeiten stets nach der aktuellen Gesetzeslage, berücksichtigen rechtliche Änderungen und setzen diese zuverlässig um. Beispiele hierfür sind die Trinkwasserverordnung und die Rauchwarnmelderpflicht. Auf Wunsch können zudem individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.
Wir arbeiten selbstverständlich nach geltender Gesetzeslage, verfolgen Änderungen aufmerksam und setzen die erforderlichen Maßnahmen um, zum Beispiel im Rahmen der Trinkwasserverordnung oder der Rauchwarnmelderpflicht. Auf Wunsch berücksichtigen wir zudem individuelle vertragliche Vereinbarungen.
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